Kantholzpfosten
- Holzart: Fichte/Tanne/Kiefer
- Querschnitt: 90 x 90 mm
- Behandlung: kesseldruckimprägniert; Farbton: braun
- Pfostenkopf: Pyramide oder Rundkopf
- in fünf Längen
Diese Kantholzpfosten sind die ideale Ergänzung für unsere halbrunden Staketen- und Jägerzäune. Wir empfehlen, die Pfosten mit einem Pfostenträger einzubetonieren bzw. falls eine befestigte Fläche vorhanden ist mit einem Pfostenträger aufzudübeln. Zaunpfosten in den Boden einzugraben wäre aus Sicht des konstruktiven Holzschutzes, kein empfehlenswerter Einbau.
Hinweis: Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit eine Einschlaghülse zu nutzen. Nicht betonierte Zäune sind jedoch maximal so stabil wie der Untergrund. Wenn der Boden nach Tauwetter oder starkem Regen weich wird und der Pfosten dadurch an Stabilität verliert, wird meist auch der Zaun schief. Auch ist es nicht anzuraten den Pfosten direkt in Beton einzusetzen, da auf diese Art und Weise kein konstruktiver Holzschutz gegeben ist.
Kesseldruckimprägnierte Oberfläche
Die Kantholzpfosten sind kesseldruckimprägniert. Dieser chemische Holzschutz verlängert die Haltbarkeit des Holzes deutlich. Im Laufe der Jahre wird die Imprägnierfarbe verblassen und der Pfosten langsam grau werden. Wenn Sie einen farbigen Pfosten möchten, kann dieser dann - ohne anzuschliefen - mit einer Dünnschichtlasur lasiert werden. Eine Endbehandlung des Pfostens ist möglich sobald die Oberfläche trocken ist. Je nach Witterung und Lieferrhythmus können die Pfosten noch etwas nass bei Ihnen ankommen. Wir raten Ihnen dann mit einer gegebenenfalls gewünschten Endbehandlung ein paar Wochen zu warten.
Mit Holzschutzmittel behandeltes Holz
Womanit® CX behandeltes Holz enthält Kupferhydroxidkarbonat und Kupfer-HDO zum vorbeugenden Schutz gegen holzzerstörende Pilze und Insekten.
Wolmanit® CX behandeltes Holz nur in Bereichen ohne direkten Kontakt mit Trinkwasser, Lebens- und Futtermittel verwenden. Nicht für die Verwendung als Tierstreu oder Fischteiche. Bei der Bearbeitung (z.B. Sägen, Schleifen) bzw. Entsorgung des behandelten Holzes sind die gesetzlichen Grenzwerte u. Vorgaben einzuhalten.